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Die SPD zu: "Solidarität der Generationen"
Der folgende Text ist eine überarbeitete Fassung der Rede von Ulrich Maurer auf dem Seniorentag der SPD-Landtagsfraktion am 19. Februar 2000 in Stuttgart Im Internet: www.spd.landtag-bw.de/aktuell/maurer_altenpolitik.html Die Inhalte spiegeln nicht die Auffassung der www.altenarbeit.de wieder. Der Text ist auf die Anregung und Anfrage des Stellv. Pressesprechers der SPD-Landtagsfratkon Baden-Württembergs M. Mendler an dieser Stelle veröffentlicht worden. Ulrich Maurer: Solidarität der Generationen
Die Herausforderungen des demographischen Wandels gemeinsam
bewältigen Wir sind in den nächsten Jahren Zeugen einer einzigartigen Veränderung. Die Gesellschaft, in der wir leben, wird älter. Seit Bestehen des Landes lebten in Baden-Württemberg stets mehr jüngere Menschen unter 20 Jahren als ältere Menschen, die 60 Jahre und älter waren. In den nächsten Jahren wird sich dies umkehren. Der Anteil der nachwachsenden Generation an der Gesamtbevölkerung wird von heute 22 Prozent zunächst langsam auf 20 Prozent um das Jahr 2010 sinken und längerfristig sogar auf 18 Prozent (2030) bis 16 Prozent (2050) abnehmen. Demgegenüber wird der Bevölkerungsanteil der älteren Menschen von gegenwärtig 21 Prozent voraussichtlich auf 25 Prozent (2010) ansteigen. Bis zum Jahr 2030 könnte der Anteil auf über ein Drittel der Bevölkerung zunehmen. Diese Entwicklung ist im internationalen Rahmen nichts Ungewöhnliches. Fast alle entwickelten Industriestaaten der westlichen Welt stehen vor ähnlichen Veränderungen. Bislang gibt es aber weltweit keinerlei Erfahrungen, wie eine so drastische Verschiebung des Altersaufbaus eine Gesellschaft verändert. Diesen Wandel politisch zu gestalten, ist Aufgabe der Bundes-, der Landes- und der Kommunalpolitik. Für uns als Sozialdemokraten ist dabei klar, dass diese Herausforderung nur bewältigt werden kann, wenn es zwischen den Generationen Solidarität gibt. Wer Alt gegen Jung oder junge Familien mit Kindern gegen alte Singles ausspielt, der kann diese Herausforderung nicht bewältigen. Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb das Thema "Solidarität der Generationen" zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht. Wir wollen mit einem neuen Bündnis der Generationen die Herausforderungen des demographischen Wandels bewältigen. Der demographische Wandlungsprozess umfasst mehr als die quantitative Zunahme des Anteils Älterer an der Bevölkerung. Älterwerden ist heute etwas anders als noch vor zwanzig Jahren. Das sogenannte dritte Lebensalter ist eine eigenständige Lebensphase, die es zu gestalten gilt. Die heute Älteren treten in diese Lebensphase ein bei im Durchschnitt besserer gesundheitlicher Verfassung, mit besseren Qualifikationen und in der Mehrzahl mit besserer materieller Absicherung als frühere Altersgruppen. Sie sind heute nicht weniger mit ihrem Leben zufrieden als jüngere Erwachsene. Statt auf Resignation und Rückzug treffen wir auf Aktivität und Mobilität. Für die allermeisten Älteren ist das Thema Altern keineswegs angstbeladen. Die große Mehrzahl geht realistisch und pragmatisch an die Zukunft heran. Deshalb ist es falsch, den demographischen Wandel als "Gefahr" oder "Bedrohung" zu sehen. Wir müssen das Älterwerden als Chance betrachten Politik für ältere Menschen darf sich nicht nur auf Themen wie Hilfe und Pflege beschränken. Es geht in erster Linie um die Schaffung von Rahmenbedingungen, die es der älteren Generation ermöglichen, sich aktiv in unsere Gesellschaft einzubringen. Deshalb ist es gut, dass sich in Baden-Württemberg so viele Menschen vor Ort in Kreisseniorenräten oder im Landesseniorenrat engagieren. Es ist auch gut, dass die Älteren eine Stimme in den Parteien haben. In der SPD sind die Seniorinnen und Senioren jedenfalls eine feste Größe, die eine unüberhörbare Stimme hat. Die Gesellschaft kann auf das große Potenzial an Erfahrungswissen der Älteren nicht verzichten. Bei den Älteren gibt es ein hohes soziales, kulturelles, politisches und sportliches Engagement. Dieses Engagement muss verstärkt gefördert werden. Ältere Menschen engagieren sich überdurchschnittlich in der Familie und im Ehrenamt. Studien haben ergeben, dass durch das regelmäßige familiäre Engagement, etwa bei der Pflege von Angehörigen oder in der Kinderbetreuung und durch ehrenamtliches gesellschaftliches Engagment von älteren Menschen jährlich Leistungen in einem Wert von rund 80 Milliarden DM erbracht werden. Setzt man diese Leistungen ins Verhältnis zu den Rentenzahlungen, die sich 1998 auf rund 380 Milliarden DM beliefen, so kann man sagen, dass die älteren Menschen durch ihr gesellschaftliches Engagement rund 20 Prozent ihrer jährlichen Rentenzahlungen wieder selbst erwirtschaften. Die Zahl der hochbetagten älteren Menschen wird zunehmen Zur Generationensolidarität gehört aber auch die Hilfe für diejenigen älteren Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Dies sind vor allem hochbetagte ältere Menschen. Menschenwürde und Selbstbestimmung im Alter zu sichern, wird eine der zentralen landespolitischen Zukunftsaufgaben sein. Eine besondere Herausforderung ist in diesem Zusammenhang die steigende Zahl sehr alter Menschen. Die Zahl der hochbetagten über 85-jährigen Menschen wird sich bis zum Jahr 2015 um ein Drittel erhöhen. Dann wären rund 264.000 Einwohnerinnen und Einwohner des Landes 85 Jahre und älter. 1998 waren dies knapp 190.000. Langfristig wird sich die Zahl der Hochbetagten im Vergleich zu heute verdreifachen. Um 2050 wird es voraussichtlich rund 568.000 Hochbetagte in Baden-Württemberg geben. Da es sich hierbei um eine Bevölkerungsgruppe mit einem hohen Pflegerisiko handelt, wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen entsprechend stark ansteigen. Daten und Fakten zur Pflegeversicherung in Baden-Württemberg Angesichts der wachsenden Zahl pflegebedürftiger alter Menschen kommt der Pflegeversicherung eine immer größere Bedeutung zu. In Baden-Württemberg beziehen zurzeit nach Angaben des Statistischen Landesamtes schätzungsweise rund 184.000 Personen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Bis zum Jahr 2010, so die Prognose des Statistischen Landesamtes, wird sich diese Zahl auf rund 217.000 erhöhen. Dies ist ein Anstieg um rund 18 Prozent. Die überwiegende Zahl der Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Baden-Württemberg lebt zuhause. Vier von fünf Leistungsfällen in der Pflegeversicherung entfallen auf den ambulanten und teilstationären Bereich. Nur jeder fünfte Leistungsfall betrifft eine vollstationäre Unterbringung im Heim. Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Es gibt drei Stufen: erheblich Pflegebedürftige (Stufe I), Schwerpflegebedürftige (Stufe II) und Schwerstpflegebedürftige (Stufe III). Im ambulanten und teilstationären Bereich entfällt mit 44 Prozent der größte Teil der Leistungsfälle auf die Pflegestufe I, gefolgt von der Pflegestufe II mit 41 Prozent. Auf die Pflegestufe III entfallen rund 15 Prozent der Leistungsfälle. Im Gegensatz dazu überwiegt bei vollstationärer Unterbringung mit fast 50 Prozent der Leistungsfälle die Pflegestufe II. Auf die Pflegestufe I entfallen im vollstationären Bereich 32 Prozent, auf die Pflegestufe III rund 18 Prozent. Neun von zehn Leistungsempfängern im Bereich der häuslichen Pflege erhalten aus der Pflegeversicherung Geldleistungen, mit denen sie die notwendigen pflegerischen Hilfen selbst beschaffen, zum Beispiel durch die Pflege durch Angehörige. In 10 Prozent der Leistungsfälle wird die sogenannte Pflegesachleistung in Anspruch genommen, das heißt die häusliche Pflege wird durch einen professionellen Pflegedienst von Pflegefachkräften sichergestellt. In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 882 solcher ambulanten Dienste. Im stationären Bereich bestehen in Baden-Württemberg zurzeit 55.000 Dauerpflegeplätze in Altenpflegeheimen und Altenheimen. Dazu kommen 1.700 Kurzzeitpflegeplätze und 2.700 Tagespflegeplätze. Ergänzt wird dieses Angebot durch etwa 17.000 Wohneinheiten im sogenannten "Betreuten Wohnen". Schätzungen des baden-württembergischen Gemeindetags zufolge müssen in Baden-Württemberg aufgrund des demographischen Wandels in den nächsten zehn Jahren rund 10.000 zusätzliche Pflegeheimplätze geschaffen werden. Dies bedeutet, dass bis zum Jahr 2010 jährlich 1.000 neue Plätze geschaffen werden müssen. Einschnitte beim Landespflegegesetz durch CDU/FDP-Regierung Das 1995 gemeinsam von SPD und CDU beschlossene Landespflegegesetz sollte dem Ziel dienen, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur zu gewährleisten. Außerdem sollte das Gesetz zu sozial tragbaren Pflegesätzen beitragen. In den letzten Jahren hat die CDU/FDP-Landesregierung beim Landespflegegesetz gravierende Einschnitte vorgenommen. Es ist fraglich, ob das verbleibende "Rumpf-Landespflegesetz" noch seine Ziele erfüllen kann. Die Förderung von Investitionskosten für ambulante Pflegedienste wurde gestrichen. Obwohl die Pflegeversicherung vom Grundsatz "ambulant vor stationär" ausgeht, haben nun nur noch stationäre Pflegeeinrichtungen Anspruch auf eine Investitionskostenförderung aus öffentlichen Mitteln. Dies ist eine eindeutige Benachteiligung des ambulanten Sektors. Das Landespflegegesetz sieht vor, dass Pflegeheime 60 Prozent der förderfähigen Investitionskosten aus öffentlichen Mitteln erhalten können. Zwei Drittel der Förderung wird aus Mitteln des Landeshaushalts, ein Drittel vom Standortkreis erbracht. Die Landesregierung stellt für diese Förderung jedoch im Landeshaushalt immer weniger Mittel zur Verfügung. Im Jahr 1997 stand zur Förderung von Investitionen in Pflegeeinrichtungen ein Fördervolumen von 125,4 Mio. zur Verfügung. Im Jahre 1998 betrug der Bewilligungsrahmen für die Pflegeheimförderung 89,9 Mio. DM und 1999 95,2 Mio. Im Doppelhaushalt 2000/2001 sind die Planansätze für Investitionen für Altenhilfeeinrichtungen abermals abgesenkt worden und belaufen sich jetzt nur noch auf rund 87,7 Mio. DM. Damit hat sich das Fördervolumen in den letzten drei Jahren um 30 Prozent verringert. Vor- und Umfeld der Pflegebedürftigkeit vernachlässigt Die Pflegeversicherung deckt nicht alle Bereiche der Pflege ab. Insbesondere das sogenannte Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit wird nicht erfasst. Erhebungen des Statistischen Landesamtes im Rahmen des Mikrozensus zufolge geben in Baden-Württemberg insgesamt 289.000 Personen an, dass sie bei den Aufgaben des täglichen Lebens Hilfe benötigen. Tatsächlich erhalten jedoch nur rund 184.000 Personen im Land Leistungen der Pflegeversicherung. 105.000 Personen benötigen zwar nach ihrer eigenen Schätzung Hilfe. Weil die Pflegeversicherung aber Leistungen erst bei erheblicher Pflegebedürftigkeit vorsieht, erhalten sie keine Hilfe. Auf diesen Personenkreis, der sogenannten "Pflegestufe 0" zielen die Pflegeversicherung ergänzende Maßnahmen im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit. Bei diesem Vorfeld und Umfeld geht es vor allem um Prävention, also um Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit, soziale Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung von Pflegebedürftigkeit sowie um die Entlastung pflegender Angehöriger. Das Landespflegegesetz weist deshalb dem Land die Verantwortung zu, zusammen mit den Kommunen Maßnahmen im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit zu fördern. Baden-Württemberg war bei der Förderung von Maßnahmen im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit noch Mitte der neunziger Jahre führend. Insbesondere die Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen zur Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen waren ein Vorbild für andere Bundesländer. Leider ist davon nicht mehr viel übrig. 1997 standen für Maßnahmen im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit im Landeshaushalt Mittel im Umfang von rund 15,0 Millionen DM zur Verfügung. Bis 1999 wurden diese Mittel um fast 70 Prozent auf rund 4,8 Millionen DM gekürzt. Die Förderung der Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen wurde gegen unseren Widerstand sogar ganz eingestellt. Altenpolitisches Aktionsprogramm der SPD-Landtagsfraktion Die SPD-Fraktion hat deshalb auf der Basis ihres Positionspapiers "Solidarität der Generationen" für den Doppelhaushalt 2000/2001 ein altenpolitisches Aktionsprogramm mit konkreten landespolitischen Maßnahmen erarbeitet. Wir setzen in diesem Aktionsprogramm einen Schwerpunkt auf Maßnahmen im Vorfeld und Umfeld der Pflege. Wir wollen den Auftrag des Landespflegegesetzes, insbesondere Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit, soziale Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung der Pflegebedürftigkeit sowie die Entlastung pflegender Angehöriger zu unterstützen, mit neuem Leben erfüllen. Schwerpunkt des Aktionsprogramms waren deshalb Verbesserungen in der Landesförderung der ambulanten Pflege im Land im Gesamtumfang von 11,4 Mio. DM. Wir wollen eine neue Förderung von Beratungsstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die SPD will damit die frühere Landesförderung wieder aufnehmen und konzeptionell fortentwickeln. Außerdem hat sich die SPD für Verbesserungen im Bereich der Familienpflege und Dorfhilfe sowie von Maßnahmen der ambulanten Altenbetreuung eingesetzt. Leider haben wir uns im Landtag mit unseren Konzepten nicht durchsetzen können. Die Verbesserung der ambulanten und stationären Pflegeinfrastruktur bleibt aber ein Thema der Landespolitik. Die SPD wird sich weiter dafür einsetzen, dass das Land den gesetzlichen Auftrag der Pflegeversicherung und des Landespflegegesetzes erfüllt, für eine leistungsfähige, ausreichende und wirtschaftliche Pflegeinfrastruktur und Maßnahmen im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit zu sorgen. Freie Heimplatzwahl muss erhalten bleiben Die Situation in den Altenpflegeheimen ist immer wieder Gegenstand landespolitischer Diskussionen. So haben wir mit großer Sorge den Beschluss eines baden-württembergischen Landkreises zur Kenntnis genommen, die freie Heimplatzwahl für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger einzuschränken. Der Landesseniorenrat und die Liga der freien Wohlfahrtspflege haben dies nachdrücklich kritisiert. Aus Sicht der SPD ist eine generelle Einschränkung des Wahlrechts, die keine Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls nimmt, eine unzulässige Diskiminierung und Bevormundung älterer Menschen. Nicht nur die Pflegeversicherung, sondern auch das Sozialhilferecht sieht ein Wahlrecht des Hilfeempfängers vor. Bisher war es Praxis der baden-württembergischen Stadt- und Landkreise, dass eine Prüfung auf Mehrkosten dann nicht stattfindet, wenn sich das gewünschte Heim im bisherigen Lebensbereich befindet. Mehrkosten-Vergleiche erfolgten zudem bisher generell unter Beachtung der Verhältnisse des Einzelfalls. Sollten auch andere Stadt- und Landkreisen diesem Beschluss folgen,
hätte dies für viele Pflegebedürftige erhebliche Auswirkungen, denn die
Zahl der pflegebedürften Sozialhilfeempfänger belief sich Ende 1998 in
Baden-Württemberg immerhin auf rund 25.200 Personen. Angesichts der
Tatsache, dass sich seit Einführung der Pflegeversicherung die Zahl der
Sozialhilfeempfänger, die Hilfe zur Pflege erhalten, um 43 Prozent
verringert hat und die Sozialhilfe-Ausgaben für die Hilfe zur Pflege von
rund 1,224 Milliarden DM im Jahr 1994 auf rund 554 Millionen im Jahr 1998
gesunken sind, ist es vollkommen unverständlich, dass nun aus
Kostengründen die freie Heimplatzwahl eingeschränkt werden soll.
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