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Neuregelungen zum 1. Januar 2003
Dieser Artikel ist entnommen aus: © http://www.bundesregierung.de/Anlage457083/Neuregelungen+zum+1.+Januar+2003.pdf Inkrafttreten von Gesetzen zum 1. Januar 2003 Stand: 20.12.2002 Inhalt Einleitung
Mehr Beschäftigung
Leistungsfähiges Gesundheits und Sozialsystem
Förderung des Mittelstandes; Neuerungen der Wirtschaftspolitik
Kinderfreundliches Land und bessere Bildung für alle
Ökologische Modernisierung
Konsequenter Verbraucherschutz
Kampf gegen den Terror/Bewältigung regionaler Konflikte
Einleitung Der Weg der sozialen und ökologischen Erneuerung Deutschlands, der in der vorangegangenen Legislaturperiode begonnen wurde, wird konsequent und zügig fortgesetzt. Oberste Priorität hat weiterhin die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mit einer aufeinander abgestimmten Wirtschafts und Arbeitsmarktpolitik. Der Sozialstaat muss erneuert und Wachstum erreicht werden, ohne die soziale Sicherheit preiszugeben. Die Bundesregierung handelt:
Vordringliche Aufgabe der Bundesregierung ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Es geht nicht nur um eine schnellere und effizientere Vermittlung von Arbeitslosen in neue Stellen, sondern auch um die Eröffnung von neuen Beschäftigungsmöglichkeiten in den Dienstleistungsberufen und das Eröffnen von Möglichkeiten auf Selbständigkeit und Existenzgründung. Mit der Umsetzung der Vorschläge der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (HartzKommission) bringt die Bundesregierung die größte Arbeitsmarkt Reform seit Bestehen der Bundesrepublik auf den Weg. Dabei werden die unternehmerischen Erwartungen auf Flexibilität mit dem Anspruch des Einzelnen nach sozialer Sicherheit verbunden und ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und für mehr Beschäftigung umgesetzt. Umsetzung der HartzVorschläge Die beiden zum 1. Januar 2003 in Kraft tretenden Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sollen sicherstellen, dass die durch die HartzKommission vorgeschlagene Neuordnung des Arbeitsmarktes in wesentlichen Teilen schnellstmöglich ihre Wirkung entfalten kann. Die Gesetze stellen zwei Kernanliegen in den Mittelpunkt: Zum einen sollen sie bessere Rahmenbedingungen für eine rasche und nachhaltige Vermittlung in Arbeit herstellen, zum anderen für mehr Brücken in Beschäftigung und die Schaffung neuer Beschäftigungsfelder sorgen. Als konkrete Schritte zur Umsetzung der Vorschläge der HartzKommission enthalten die beiden Gesetze folgende Elemente:
Kern des HartzKonzepts ist die Einrichtung flächendeckender PersonalService Agenturen (PSA) bei allen Arbeitsämtern. Die Einrichtung von PSA, mit denen die Arbeitsämter, künftig JobCenter, einen Vertrag als freie Vermittler abschließen sollen, wird ausgeschrieben. Dabei sollen vorrangig private Arbeitsvermittler berücksichtigt werden. Diese Agenturen sollen die bei ihnen beschäftigten Arbeitslosen befristet an Unternehmen vermitteln. Sie sollen auf der Grundlage der bereits bestehenden 33 (Stand: Ende November 2002) bzw. der noch bis Ende 2003 zu erarbeitenden Tarifverträge arbeiten. Vermittlungsgeschwindigkeit erhöhen Das Gesetz will die Vermittlung von Arbeitslosen beschleunigen. Gekündigte müssen sich sofort beim Arbeitsamt melden. Gleichzeitig wird den Arbeitgebern eine Freistellungspflicht auferlegt. Das heißt, wer seinen Job verliert, soll zwischen vier und zehn Tage Zeit bekommen, sich nach einer neuen Arbeit umzuschauen. Mobilität und Weiterbildung stärken Auch die Zumutbarkeitsregeln werden überprüft. So sollen vor allem junge Arbeitslose mobiler werden: Wer künftig ein Arbeitsangebot ablehnt, muss dafür Gründe angeben. Abhängig von diesen Gründen wird es abgestufte Sanktionen für die Ablehnung geben. Ferner wird der Weiterbildungsmarkt auf ein neues Fundament gestellt. Die Qualität beruflicher Weiterbildung wird verbessert. Dazu wird ein Zertifizierungssystem eingeführt. Qualifizierungsgutscheine sollen die Arbeitslosen in die Lage versetzen, sich selbst eine geeignete Weiterbildung zu suchen. Von den neuen Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs), die ab 1. April 2003 gelten, werden über 300.000 neue Arbeitsplätze erwartet, vor allem bei personengebundenen Dienstleistungen, im Handel und im Handwerk. Arbeitnehmer zahlen für einen Arbeitsverdienst bis 400 Euro keine Steuern und Sozialabgaben, bei 401 bis 800 Euro steigen die Abgaben stufenweise. Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben, zum Beispiel 25 Prozent bei einem Arbeitsverdienst bis 400 Euro (12 Prozent bei haushaltsnahen Dienstleistungen). Eine weitere Neuregelung ist die Einführung der so genannten IchAG, eines neuen Instrumentes zur Förderung von Existenzgründungen durch Arbeitslose. Außerdem sollen haushaltsnahe Dienstleistungen von den privaten Haushalten je nach Art der Dienstleistung in bestimmten Umfang steuerlich absetzbar gemacht werden, zum Beispiel in Höhe von 10 Prozent (maximal 510 Euro im Jahr), wenn die Leistungen durch Minijobs erbracht werden. Werden die Leistungen durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erbracht, sind 12 Prozent (maximal 2400 Euro im Jahr) absetzbar, bei Dienstleistungen durch Agenturen 20 Prozent (maximal 600 Euro im Jahr). Nach den ersten Reformschritten soll noch vor der Sommerpause 2003 die Reform der Bundesanstalt für Arbeit auf den Weg gebracht werden. Zum 1. Ja nuar 2004 schließlich sollen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt sein. Programm "Kapital für Arbeit" Mit dem Programm "Kapital für Arbeit" wird seit dem 1. November 2002 das erste Reformprojekt des HartzKonzeptes umgesetzt: Unternehmen, die bereit sind, dauerhaft sozialversicherungspflichtige Arbeitslose oder geringfügig Beschäftigte einzustellen, können mit finanzieller Unterstützung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) rechnen. Bis Ende November, d.h. innerhalb eines Monats nach Start des Programms, gingen beim Informationszentrum der KfW 11.000 Anfragen von Unternehmen ein. Leistungsfähiges Gesundheits und Sozialsystem Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Sozialversicherungssysteme unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung der Bevölkerung zukunftstauglich zu machen. Der Weg zu mehr Eigenverantwortung und mehr Wettbewerb wird fortgesetzt. Eine "Kommission für Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme" wird Vorschläge erarbeiten, um die langfristige Finanzierung der sozialstaatlichen Sicherungsziele und die Generationengerechtigkeit zu gewährleisten. Ein weiteres Ziel der Bundesregierung ist, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung zu sichern und die Wirtschaftlichkeit zu steigern. Grundprinzip bleibt die solidarische Finanzierung des unkalkulierbaren Risikos von Krankheit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts stellt sich für die GKV die Aufgabe, ihre Finanzierung unter Beachtung der Generationengerechtigkeit nachhaltig zu sichern. Vorschaltgesetz zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Renten und Krankenversicherung Ziel des am 1. Januar 2003 in Kraft tretenden Gesetzes ist es, die finanzielle Basis der gesetzlichen Kranken und Rentenversicherung zu stärken, das Beitragssatzniveau zu stabilisieren und insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung finanziellen Spielraum für strukturelle Reformmaßnahmen zu verschaffen. Die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen im Einzelnen:
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind stärker gestiegen als die Einnahmen. Überproportionale Ausgabenzuwächse sind vor allem auf einen Anstieg der Ausgaben im Bereich der Arzneimittelversorgung zurückzuführen. Geringere Zuwächse der Einnahmen beruhen unter anderem auf einer verstärkten Abwanderung junger gut Verdienender aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz werden die notwendigen Maßnahmen zu einer sofortigen Senkung der Arzneimittelausgaben sowie der finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt ergriffen.
Ab dem 1. Januar 2003 wird in den neuen §§ 1 und 2 der Beitragszahlungsverordnung die Berechnung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge geregelt. Sie ersetzen die bisherigen Beitragsberechnungsrichtlinien von 1976. Wesentliche Neuerung ist, dass die Lohnsteuerstufen nicht mehr von Hand berechnet werden dürfen. Damit fallen auch die bisherigen Beitragsberechnungstabellen ersatzlos fort. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenzen werden je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht. Ein voller Kalendermonat wird immer mit 30 Tagen angesetzt. Berechnungsbasis ist das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Das weitere Verfahren zur Ermittlung des Arbeitnehmer bzw. des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag schreibt § 2 vor. Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2003 Die Verordnung bestimmt den maßgeblichen Wert für das Versicherungs, Beitrags und Leistungsrecht, insbesondere in der Rentenversicherung, und für die Berechnung der Entgeltpunkte im Jahre 2003. Dies geschieht durch Fortschrei bung der jeweiligen Vorjahreswerte der für das Versicherungs, Beitrags und Leistungsrecht insbesondere in der Rentenversicherung und der für die Berechnung der Entgeltpunkte im Jahre 2003 maßgeblichen Rechengrößen entsprechend den gesetzlichen Regelungen gemäß der Steigerungsrate der Bruttolohn und gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im Jahr 2001 in Höhe von 1,77 v.H. in den alten Ländern und in Höhe 2,00 v.H. in den neuen Ländern. Überblick über die Rechengrößen der Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenzen
Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) Ab 01.01.2003 wird die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) eingeführt. Die Grundsicherung wurde mit der Rentenreform 2001 beschlossen. Es handelt sich um eine eigenständige, bedürftigkeitsabhängige Leistung. Anspruchsberechtigt sind ältere Menschen ab 65 Jahren sowie volljährige, aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen. Durch die neue Grundsicherung wird es für diese Menschen wesentlich leichter, ihre bestehenden Ansprüche auf Sicherung des Lebensunterhalts zu verwirklichen. Die Leistungshöhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in der Sozialhilfe. Auch hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelten die Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes entsprechend. Im Rahmen der Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern und Eltern der Leistungsberechtigten verzichtet. Dadurch soll künftig eine der Hauptursachen für verschämte Altersarmut beseitigt werden. Hierbei wird zu Gunsten der Betroffenen widerlegbar vermutet, dass das Jahreseinkommen der Eltern bzw. Kinder unter 100 000 Euro liegt. Ist das Einkommen höher, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. Die Betroffenen werden dann auf das Sozialhilferecht verwiesen. Eine weitere Besonderheit der Grundsicherung besteht darin, dass einmalige Bedarfe beim Träger der Grundsicherung nicht im Wege der Einzelabfrage, sondern im Rahmen einer monatlich ausgezahlten Pauschale in Höhe von 15 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes abgedeckt werden. Änderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundes und Europawahlordnung Zur Gleichstellung behinderter Menschen bei zukünftigen Wahlen können Blindenvereine auf Wunsch rechtzeitig Muster der Stimmzettel erhalten, damit sie Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte bereitstellen können. Die Kosten dafür werden vom Bund übernommen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Auswahl und Einrichtung von Wahlräumen gerichtet. Diese sind zukünftig so eingerichtet, dass Menschen, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, die Wahlteilnahme erleichtert wird. Außerdem werden die Gemeinden über barrierefreie Wahlräume informieren. Gesetz zur Einführung des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz FPG) Ab 1. Januar 2003 tritt das DRGFallpauschalensystem (Diagnosis Related Groups diagnoseorientierte Fallpauschalen) in Kraft. Dies bedeutet, dass im Jahr 2003 die Krankenhäuser auf freiwilliger Basis mit dem Fallpauschalensystem abrechnen können, bevor es ab 2004 für alle Krankenhäuser verbindlich wird. Mit diesem System werden eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnosen und damit Krankheitsarten zu einer überschaubaren Anzahl von Abrechnungspositionen mit vergleichbarem Aufwand zusammengefasst. Die Zuordnung zu einer solchen Abrechnungsposition erfolgt maßgeblich über medizinische Diagnosen, Operationen und Prozedurenschlüssel. Zusätzlich werden im Einzelfall weitere Kriterien herangezogen, z.B. Alter, Geschlecht, Geburtsgewicht, Entlassungsstatus. Durch die Berücksichtigung von Haupt und Nebendiagnosen kann das System auch unterschiedlichen Schweregraden Rechnung tragen. Das Leistungsspektrum von Krankenhäusern kann damit in einem überschaubaren DRGKatalog abgebildet werden. Der Anreiz, die Patienten unnötig lange im Krankenhaus zu behalten, wird beseitigt und die Transparenz durch die Verpflichtung zu Qualitätsberichten bedeutend erhöht. Förderung des Mittelstandes; Neuerungen der Wirtschaftpolitik Der Mittelstand wird weiter gefördert. Zusätzlich zu den schon geltenden Entlastungen bei den Gewerbe und Einkommensteuern wird die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen durch die neue Mittelstandsbank ab 1. Januar 2003 verbessert. Mit der Mittelstandsbank wird der erste Baustein der Mittelstandsoffensive der Bundesregierung gelegt. Dazu gehören die Schwerpunkte Finanzierung, Gründerinitiative und Bürokratieabbau sowie die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung der Ladenöffnungszeiten, die nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahrens im Frühjahr 2003 wirksam wird. Neue Mittelstandsbank Alle Förderprogramme des Bundes für den Mittelstand, die bisher von der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau durchgeführt worden sind, werden in einer Mittelstandsbank des Bundes zu einem übersichtlichen Förderangebot zusammengeführt. Die neue Mittelstandsbank bietet zusätzlichen Service für die Kreditwirtschaft bei Beratung und Antragstellung. Vereinfachte, kostengünstigere Förderwege werden die Chancen für die Kreditvergabe über die Hausbanken steigern. Damit werden auch die Problemkreise Eigenkapitalschwäche, unübersichtliche Förderprogramme und Unklarheiten im Beratungsbereich angepackt. Die Mittelstandsbank wird damit für den Mittelstand und die Hausbanken zum alleinigen Ansprechpartner in allen Fragen der Mittelstandsförderung. Die neue Organisationsform wird nach dem Gesetzgebungsverfahren rückwirkend zum 1. Januar 2003 wirken. ERP-Mittelstandsförderung Die ERPMittelstandsförderung dient insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zur Finanzierung betrieblicher Investitionen sowie Existenzgründern als Starthilfe. 2003 werden mit dem Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERPSondervermögens für das Jahr 2003 (ERPWirtschaftsplangesetz) Mittel in Höhe von ca. 6,3 Milliarden Euro für die im Wirtschaftsplan bezeichneten Förderzwecke zur Verfügung gestellt. Davon wird ein Volumen von rund 5 Milliarden Euro in Form von langfristigen und zinsgünstigen Krediten insbesondere für mittelständische Unternehmen bereitgestellt. Vereinfachung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften Kernstück des Gesetzes, das zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, ist die Neufassung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in moderner Form. Die bisher 29 nur noch ‚schwer' lesbaren Vorschriften werden auf sechs neu formulierte arbeitsrechtliche Grundnormen zurückgeführt. Dazu gehören der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das Weisungsrecht des Arbeitgebers sowie Regelungen zur Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, zum Zeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Die neuen Grundnormen schaffen mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Briefporto sinkt Im Ergebnis der schrittweisen Öffnung der europäischen Postmärkte wird zum 1. Januar 2003 die Monopolgrenze für Briefe in der Europäischen Union auf 100 Gramm abgesenkt und zum 1. Januar 2006 auf 50 Gramm. Davon profitieren die Verbraucher durch sinkendes Briefporto: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Postgesetzes sinkt das Porto für die Postkarte von 51 auf 45 Cent, für den Standardbrief von 56 auf 55 Cent und für den Kompaktbrief von 112 auf 100 Cent. Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für die im öffentlichen Bereich ausgeübten Tätigkeiten des Bewachungsgewerbes unter Wahrung des staatlichen Gewaltmonopols. Es werden u.a. die Erlaubnispflicht und die Befugnisse des Bewachungsgewerbes und die Zuverlässigkeit des Bewachungspersonals geregelt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft; aus verwaltungstechnischen Gründen tritt die entsprechende Bewachungsverordnung erst zum 15. Januar 2002 in Kraft. Gesetz zur Neuregelung des Energiestatistik und zur Änderung des Statistikregistergesetzes und des Umsatzsteuergesetzes Durch das Gesetz werden die gegenwärtig "verstreuten" Einzelstatistiken mit Energiebezug in einen energiestatistischen Rahmen gebracht. Wichtige Inhalte des Energiestatistikgesetzes sind:
Besteuerung ausländischer Künstlerinnen und Künstler weiter gesenkt Die Auftritte ausländischer Künstlerinnen und Künstler in Deutschland werden ab dem 1. Januar 2003 mit einem einheitlichen Satz von 20 Prozent statt bisher 25 Prozent besteuert. Damit wird die Besteuerung weiter abgesenkt, deren Anhebung im Jahr 1996 zu einer deutlichen Erschwernis bei Auftritten ausländischer Ensembles geführt hatte. Der internationale Kulturaustausch ist Schätzungen zufolge um ein Drittel zurück gegangen. Bereits 2002 konnte durch Einführung einer Bagatellregelung die Besteuerung der für den "kleinen" Kulturaustausch bedeutsamen Auftritte mit Honoraren bis 1.000 Euro auf 15 Prozent gesenkt und bei Honoraren von 250 Euro oder weniger ganz von der Steuer freigestellt werden. Mit der Absenkung zum 1. Januar 2003 ist eine moderate Besteuerung erreicht, die die Steuergerechtigkeit auch im Verhältnis zu inländischen Künstlerinnen und Künstlern wahrt. Änderung der Preisangabenverordnung Die vierte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung verpflichtet den Handel entsprechend einer europäischen Richtlinie ab 1. Januar 2003 neben dem Endpreis einer Ware auch den Preis für eine bestimmte Menge, z.B. ein Kilogramm oder einen Liter anzugeben. Dieser "Grundpreis" ermöglicht es den Verbrauchern, die Preise für Waren noch besser zu vergleichen. Aber nicht nur für die im Einzelhandel angebotenen Waren wird die Preistransparenz erhöht, sondern es wird auch für Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser wird eine Pflicht zur Abgabe der verbrauchsabhängigen Preise geregelt. Die Verordnung verpflichtet zudem im Fernabsatz tätige Unternehmen (Katalogkauf, Internet, Fernsehen) die Preise so auszuzeichnen, dass diese die Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile einschließen. Außerdem sind die Kosten für Versand anzugeben. Hotels, Pensionen etc. unterliegen nicht mehr der Pflicht, in jedem Zimmer den Preis anzubringen. Diese Zimmerpreisauszeichnung hat in der Praxis ihren Nutzen für die Verbraucher verloren. Die Verordnung führt außerdem eine neue, in der Europäischen Gemeinschaft dann einheitlich geltende Methode zur Berechnung des effektiven Jahreszinses bei Verbraucherkrediten ein. Finanzierungsangebote werden dadurch über die Landesgrenzen hinaus besser vergleichbar. Erhöhung des Beförderungsentgelts bei Schwarzfahrten Das Beförderungsentgelt für Fahrten ohne gültigen Fahrtausweis wird ab 1. Januar 2003 von jetzt 30 auf 40 Euro angehoben. Weisen die Fahrgäste nachträglich nach, dass sie Inhaber eines gültigen Fahrausweises sind, wird das erhöhte Beförderungsentgelt künftig 7 statt bisher 5 Euro betragen. Außerdem wird das Bearbeitungsentgelt für die Erstattung nicht genutzter Fahrausweise von 1,50 Euro auf 2 Euro angehoben. Die letzte Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes liegt 13 Jahre zurück. Darüber hinaus werden Verstöße gegen das Rauchverbot in unterirdischen Bahnhöfen zum Beispiel UBahnStationen sowie gegen das Verbot, Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen, mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 Euro belegt. Kinderfreundliches Land und bessere Bildung für alle Zentrale gesellschaftspolitische Reformvorhaben dieser Bundesregierung sind die Besserstellung von Familien durch neue Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit sowie die Verbesserung der Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen. In zehn Jahren soll Deutschland zu den fünf führenden Bildungsnationen gehören. Die Bundesregierung wird bundesweit geltende Bildungsstandards entwickeln und durch regelmäßige Evaluation überprüfen. Sie wird eine nationale Bildungsberichterstattung schaffen, die von einem Sachverständigenrat erstellt wird. Die Betreuungssituation der unter 3Jährigen wird verbessert, die Gleichstellungspolitik wird Leitprinzip aller Politikfelder. Programm "Zukunft, Bildung und Betreuung" Mit dem Programm "Zukunft, Bildung und Betreuung" unterstützt die Bundesregierung ab 2003 den Aufbau von bis zu 10.000 Ganztagsschulen. Dafür sind in den Jahren 2003 bis 2007 insgesamt 4 Milliarden Euro im Bereich der Grundschulen und der Sekundarstufe I vorgesehen. Dies ist ein wichtiger Anstoß für die Schaffung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots in allen Regionen Deutschlands. Damit hilft die Bundesregierung zum einen berufstätigen Müttern und Vätern und verbessert zum anderen die Qualität des Bildungssystems gerade auch im internationalen Vergleich. Die Finanzhilfen werden auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern gewährt. Diese soll Anfang 2003 in Kraft treten. Die Gelder sind für notwendige Renovierungs, Umbau, Ausbau oder Neubaumaßnahmen einschließlich Erstausstattung vorgesehen. Die Verteilung der Mittel erfolgt anhand eines transparenten Schlüssels, der den jeweiligen Bedarf der Länder berücksichtigt. Entscheidend für den Erfolg sind pädagogische Konzepte und eine entsprechende personelle Ausstattung seitens der zuständigen Länder. Der Aus und Aufbau von Ganztagsschulen ist ein wichtiger Schritt zur Optimierung des Bildungssystems. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Ganztagsschulen mit einem guten pädagogischen Konzept einen qualitativ hochwertigeren Unterricht und eine bessere Verbindung von Bildung und Erziehung ermöglichen. Das Lernumfeld an den Schulen wird verbessert. Bildungsbarrieren werden abgebaut und soziale Ausgrenzung wird verhindert. Da Bildung im frühen Kindesalter anfängt, werden auch Bildungskonzepte für Kinder unter drei Jahren entwickelt. Kinderbetreuungseinrichtungen werden sowohl quantitativ als auch qualitativ ausgebaut. Die frühkindliche Bildung wird mit dem nationalen Bildungsplan, der Ende 2003 vorliegen wird, gezielt gefördert. Darin werden Bildungsziele und Standards für den Krippenbereich formuliert. Ab 2004 werden jährlich 1,5 Mrd. Euro für bessere Betreuungsmöglichkeiten durch Krippen oder Tagesmütter für unter 3jährige Kinder bereit stehen. Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" Mit diesem Änderungsgesetz werden verbesserte Möglichkeiten für die Betroffenen geschaffen, ihre Rente zu kapitalisieren, das heißt, sie in einer Summe für einen begrenzten Zeitraum zu erhalten. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Die in dem selben Gesetz vorgesehene Erhöhung der Renten ist bereits seit 1. Juli 2002 in Kraft. Ökologische Modernisierung Deutschland wird seine Spitzenstellung im Umwelt und Klimaschutz behaupten und weiter ausbauen. Mit der Fortsetzung der Ökologischen Steuerreform will die Bundesregierung auch weiterhin zum Energiesparen und zur rationellen Energieanwendung anregen sowie erneuerbare Energien fördern. Weitere Gesetze und Verordnungen, die zum 1. Januar 2003 in Kraft treten, zielen auf die Vermeidung von Abfällen bzw. regeln deren Entsorgung und fördern die Gesunderhaltung der Wälder. Ökologische Steuerreform Leitlinien für eine Weiterentwicklung der ökologischen Finanzreform orientieren sich an einer fairen Verteilung der Lasten und der ökologischen Wirkung. Die im Rahmen der Ökosteuerreform geschaffenen Steuerbegünstigungen sind daran zu messen und fortlaufend zu überprüfen. Das Prinzip, den Umweltverbrauch teurer zu machen und den Faktor Arbeit zu entlasten, wird bekräftigt. Um Energieeinsparung in den privaten Haushalten zu fördern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, werden jährlich 150 Mio. Euro für ein Programm zur Gebäudesanierung im Altbaubereich und zur Heizungsmodernisierung bereitgestellt. Mit der fünften Stufe der ökologischen Steuerreform werden zum 1. Januar 2003 die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel um 3,07 Cent je Liter sowie die Stromsteuer um 0,26 Cent je Kilowattstunde angehoben. Zudem wird die ökologische Steuerreform mit dem Gesetzentwurf zur Fortführung der ökologischen Steuerreform weiterentwickelt. Folgende Einzelmaßnahmen sind vorgesehen:
Förderung schwefelfreier Kraftstoffe durch die Ökosteuer In einer ersten Stufe wurden ab 1. November 2001 Benzin und Diesel mit einem Schwefelgehalt von höchstens 50 ppm (schwefelarm) (ppm = parts per million, d. h. höchstens 50 Milligramm Schwefel je Kilogramm Kraftstoff) bei der Mineralölsteuer um drei Pfennig besser gestellt. In der zweiten Stufe ab 1. Januar 2003 gilt diese steuerliche Bevorzugung für Kraftstoffe, die höchstens noch 10 ppm Schwefel (schwefelfrei) enthalten. Schwefeldioxidemissionen tragen erheblich zur Versauerung bei. Diese schädigt empfindliche Ökosysteme und kann auch zu schweren Schäden an modernen und historischen Gebäuden führen. Die Schwefeldioxidbelastungen in den Städten können vor allem bei Personen mit Erkrankungen der Atemwege zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Deshalb wurden neben den Erleichterungen für schwefelfreie Kraftstoffe auch Schwefelgrenzwerte für schweres Heizöl ab 2003 und für leichtes Heizöl ab 2008 neu festgelegt bzw. verschärft. Einführung des Dosenpfands Die in den letzten Jahren stark gesunkenen Mehrwegquoten haben rechtlich die Pfandpflicht auf EinwegGetränkeverpackungen in den Getränkebereichen Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke ab 1. Januar 2003 ausgelöst. Für EinwegVerpackungen mit einem Volumen unter 1,5 Liter wird ein Pfand von 0,25 Euro, bei größeren Packungen ein Pfand von 0,50 Euro erhoben. Das Pfand wird bei Rückgabe wieder ausgezahlt und das Leergut erneut verwertet. Ausnahmen gelten für Säfte, Wein und Milch. Die Pfandpflicht wurde nach der geltenden Verpackungsverordnung eingeführt, die entsprechenden Regelungen wurden im Bundesanzeiger im Juli 2002 veröffentlicht. Damit hatten Industrie und Handel einen angemessenen Zeitraum zur Umsetzung der notwendigen Vorbereitungen zur Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Einrichtung ladennaher Rücknahmemöglichkeiten, der Kennzeichnung pfandpflichtiger Verpackungen sowie der Etablierung von PfandClearingLösungen. Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau und Abbruchabfällen Die Verordnung, die zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, legt im wesentlichen Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen, ihre Vorbehandlung sowie die notwendige Kontrolle fest. Ziel ist eine schadlose und möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle, wobei hier nur Abfälle aus dem gewerblichen Bereich, also keine Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten betroffen sind. Die Anforderungen an die Getrennthaltung von einzelnen Abfallarten (wie Papier, Glas, Kunststoffe) und die Getrennthaltung von zulässigerweise vermischten Abfällen führen zu definierten Stoffqualitäten der Abfälle und sind die unabdingbare Voraussetzung für eine schadlose und hochwertige weitere Verwertung. Besseres Trinkwasser Ab 1. Januar 2003 gilt die neue Trinkwasserverordnung (Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch). Damit wird die Qualität des Trinkwassers gesichert und die Gesundheitsvorsorge und der Infektionsschutz verbessert. Im Zuge der Verordnung wird der zulässige Höchstwert für Blei im Trinkwasser ab 1. Dezember 2003 schrittweise bis 2013 gesenkt. Derzeit liegt die Höchstgrenze bei 40 Mikrogramm pro Liter. Ab Dezember 2003 sinkt sie auf 25 Mikrogramm, ab Dezember 2013 auf 10 Mikrogramm pro Liter. Forstvermehrungsgutgesetz Zweck des Forstvermehrungsgutgesetzes ist es, den Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern. Hierzu wurden Regelungen über die Zulassung des Ausgangsmaterials (d.h. der Bäume, von denen forstliches Vermehrungsgut gewonnen wird), die Zertifizierung und Kennzeichnung des Vermehrungsgutes beim Vertrieb sowie über die Kontrolle der Betriebe getroffen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft. Konsequenter Verbraucherschutz Dem Verbraucherschutz wird in allen Politikbereichen ein wichtiger Stellenwert beigemessen. Er ist eine Querschnittsaufgabe der Bundesregierung. Am 1. Januar 2003 treten aus Verbrauchergesichtspunkten ein Gesetz zur besseren Regelung von Verkehrsunfallschäden in der EU, ein geändertes Gesetz zur Förderung des Absatzes der deutschen Land, Forst und Ernährungswirtschaft sowie eine Verordnung zur Verbesserung der Wasserqualität in Flüssen und Meeren in Kraft. Mit dem Verbot zinnorganischer Verbindungen in Schiffsanstrichen, welche sich in der Nahrungskette anreichern können, wird ein weiterer Beitrag zum Schutz der Verbraucher geleistet. Einheitliche Regelung von Verkehrsunfallschäden in der EU (Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften) Mit diesem Gesetz wird im Bereich der Verkehrsunfallschäden zum 1. Januar 2003 innerhalb der Europäischen Union einheitliches Recht geschaffen. Unfallschäden von Reisenden, die mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind, werden nun in Europa einheitlich reguliert. Im Interesse des Verbraucherschutzes werden damit Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im Ausland minimiert. Die Versicherungen sind verpflichtet, in jedem Mitgliedstaat Schadensregulierungsbeauftragte zu benennen und Schäden aus Verkehrsunfällen innerhalb von drei Monaten zu regulieren. Die Mitgliedstaaten müssen Auskunftstellen und Entschädigungsstellen einrichten oder anerkennen, die dem Geschädigten alle zur Regulierung seiner Ansprüche aus einem Verkehrsunfall notwendigen Daten mitteilen und unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle des säumigen Versicherers den Schaden regulieren. Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes Im Rahmen der Neuorientierung der Agrar und Ernährungspolitik im Sinne einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Lebensmittelerzeugung wird das Absatzfondgesetz zum 1. Januar 2003 geändert. Dieses Gesetz regelt Aufgaben, Organisation und Finanzierung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land, Forst und Ernährungswirtschaft. Der Absatzfond bedient sich folgender Einrichtungen und finanziert diese auch in weiten Teilen: CMA (Centrale Marketinggesellschaft der Agrarwirtschaft mbH) und ZMP (Zentrale Markt und Preisberichtsstelle mbH). Die Änderungen zielen insbesondere auf Belange des Verbraucher, Tier und Umweltschutzes. Die Zielvorgaben des Absatzfonds sind jetzt Gesundheit und Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Tier und Umweltschutz sowie die hohe Qualität der erzeugten Produkte. Ändern wird sich auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrats des Absatzfonds: Die Zahl der Mitglieder wird von 21 auf 23 erhöht. Je ein Vertreter wird dabei aus dem ökologischen Landbau, dem Tierschutz und dem Umweltschutz kommen. Verbot von zinnorganischen Verbindungen (TBT) als Antifoulingfarbe (Fünfte Verordnung zur Änderung chemiekalienrechtlicher Verordnungen ) Die zinnorganische Verbindung Tributylzinn (TBT) wurde als biozider Wirkstoff in Antifoulingmitteln für Schiffsanstriche eingesetzt, um den Bewuchs von Schiffen durch Muscheln, Seepocken und Algen zu verhindern. Das aus dem Anstrich freigesetzte, schwer abbaubare TBT belastet Flüsse und Meere und wirkt bereits bei sehr niedrigen Konzentrationen sehr giftig gegenüber Wasserorganismen. Wegen seiner schweren Abbaubarkeit reichert sich TBT in der Nahrungskette an. Bei regelmäßigem Verzehr größerer Mengen kontaminierter Fische und anderer aus dem Wasser gewonnener Lebensmittel kann daher eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. Die Verwendung von TBT für Schiffsanstriche wird mit dieser Verordnung zum 1. Januar 2003 verboten. Kampf gegen den Terror/Bewältigung regionaler Konflikte Die Bundesregierung betreibt eine präventive und umfassend ansetzende Außen und Sicherheitspolitik. Um Sicherheit zu schaffen wird Gewalt entschieden bekämpft. Durch präventive Konfliktregelung, durch Schaffung sozialer und ökologischer Sicherheit und durch ökonomische Zusammenarbeit wird das Umfeld, in dem Gewalt entsteht, befriedet. Die Bundesregierung sieht die Prioritäten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus im fortgesetzten Engagement bei "Enduring Freedom" und in der Fortsetzung internationaler Koalitionen gegen den Terror. Deutschland wird als künftiges nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates verantwortungsvoll und aktiv an der Umsetzung der IrakResolution 1441 bei einer Lösung des IrakKonflikts im Rahmen des Völkerrechts und auf Grundlage der VNCharta mitwirken. Verlängerung des Einsatzes der Bundeswehr innerhalb von "Enduring Freedom" Deutschland beteiligt sich bis November 2003 an der Bekämpfung des internationalen Terrorismus im Rahmen von "Enduring Freedom". Die Obergrenze liegt weiterhin bei 3.900 Bundeswehrsoldaten. Diese sollen wie bisher am Horn von Afrika (Marine), in Kuwait (ABCAbwehrkräfte) und in Afghanistan (Kommando Spezialkräfte) eingesetzt werden. Derzeit befinden sich 1.230 Soldaten im Einsatz. Deutschland beteiligt sich seit dem 16. November 2001 an der Operation "Enduring Freedom". Diese Koalition zahlreicher Staaten dient dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Sie hat das Ziel, Führungs und A dungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekäm gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen sowie Dritte dauerhaft von Unterstützung terroristischer Aktivitäten abzuhalten. Der Beitrag der deutsch Soldaten schließt auch Leistungen zum Zweck humanitärer Hilfe ein. Übernahme der ISAFFührung in Afghanistan Deutschland ist bereit, gemeinsam mit den Niederlanden die Führung der internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan für sechs Monate zu übernehmen. Voraussichtlich wird dieses Mitte Februar erfolgen. Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Verlängerung des ISAFMandats um weitere zwölf Monate beschlossen hat, hat die Bundesregierung am 03.12.2002 den erforderlichen Kabinettsbeschluss herbeigeführt. Der Deutsche Bundestag stimmte der Verlängerung am 20.12.2002 zu. Das Mandat sieht eine Aufstockung der eingesetzten Soldaten auf bis zu 2.500 vor. Davon sind 1.000 Soldaten für die Aufgaben zur Übernahme der Führungsverantwortlichkeit vorgesehen. Derzeit sind ca. 1.300 Soldaten im Einsatz. Deutsche Beteiligung an der Operation "ALLIED HARMONY" (Nachfolge der Operation "FOX" Mazedonien) Die internationale Gemeinschaft unterstützt die Umsetzung des Rahmenabkommens, mit dem die Rückkehr der innerhalb des Landes vertriebenen Bevölkerung und die Reformen begleitet werden sollen. Der Schutz der von der OSZE und der EU gestellten Beobachter ist ebenfalls eine wesentliche Aufgabe der Bundeswehrsoldaten. Das Mandat wurde am 05.12.2002 um weitere sechs Monate bis zum 15.06.2003 verlängert. Die Zahl der deutschen Soldaten wird von 200 auf 70 reduziert, da die militärische Präsenz in der bisherigen Höhe nicht mehr erforderlich ist. Der Einsatz der internationalen Beobachter und der NATO sowie der von der EU flankierend eingesetzte Stabilitätspakt für Südosteuropa sind ein eindrucksvolles Beispiel für eine erfolgreiche präventive Politik der internationalen Gemeinschaft. Mit mehr als 6000 Soldaten insgesamt ist Deutschland einer der größten Truppensteller zur Stabilisierung Südosteuropas. Das erfolgreiche Engagement der Bundeswehr im Kosovo und in Bosnien Herzegowina erfährt international hohe Anerkennung. |












