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| Das Hartz-Konzept |
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Was ist das Hartz-Konzept?
Dieser Artikel ist entnommen aus: © http://www.gruene-fraktion.de/rsvgn/rs_dok/0,,16054,00.htm vom 29. November 2002 In namentlicher Abstimmung votierten am 15. November 2002 305 Abgeordnete für das erste Gesetz zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission, 280 stimmten dagegen. Es gab eine Enthaltung. Über die zustimmungspflichtigen Elemente (Regelungen zu: Ich-AG, Minijobs, Brückengeld) berät zur Zeit der Vermittlungsausschuss des Bundesrates. Im kommenden Jahr wird in einem dritten Reformgesetz über die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe als Voraussetzung zur Gründung der neuen JobCenter entschieden. Mit diesem Paket bringen wir wichtige Reformen auf den Weg. So werden zusätzliche Arbeitsplätze entstehen und die Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt beschleunigt. In einer Reihe von Änderungsanträgen konnten wir wichtige Verbesserungen durchsetzen, die insbesondere die Regelungen zu den Personalserviceagenturen und Arbeitnehmerüberlassung und die Förderung der Beschäftigung in privaten Haushalten betreffen. Personalserviceagenturen und Arbeitnehmerüberlassung Mit den Personalserviceagenturen können leichter Überstunden in zusätzliche Beschäftigung umgesetzt werden. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist deutlich vereinfacht und entbürokratisiert. Gleichzeitig werden erhebliche Anreize geschaffen, für diesen Bereich Tarifverträge abzuschließen. Ab 1. Januar 2003 werden Verleihfirmen damit beauftragt, über die Personal-Service-Agenturen den Verleih von Arbeitslosen an Unternehmen zu organisieren. Arbeitsämter bzw. Jobcenter werden die genauen Bedingungen dazu definieren. Ein Arbeitsamt kann auch mehrere Verleihfirmen beauftragen, Arbeitlose zu beschäftigen und zu verleihen. Dazu kann das Arbeitsamt den Verleihfirmen ein Honorar bezahlen. Dieses Honorar wird sich nach der individuellen Situation des Arbeitslosen richten. In den ersten sechs Wochen der Arbeitnehmerüberlassung besteht die Möglichkeit, einem zuvor Arbeitslosen einen Lohn zu zahlen, der zu einem Nettoentgelt führt, dass dem Arbeitslosengeld entspricht, das der Arbeitslose zuletzt erhalten hat. In den verleihfreien Zeiten werden die Personalserviceagenturen die Beschäftigten mit Coaching und Qualifizierung unterstützen. Dieses Angebot wird sich insbesondere an Arbeitslose richten, für die es besonders schwer ist, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Auch Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben, wie Berufsrückkehrerinnen, können in den Personalserviceagenturen beschäftigt werden. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird mit Wirkung zum 1. Januar 2004 reformiert.
Minister Clement wird diesen Prozess begleiten und die Parteien immer wieder einladen, um so auf ein für die Arbeitslosen und die Beschäftigten sinnvolles Ergebnis hinzuwirken. Damit setzen wir die Vorgaben der Hartz- Kommission, nämlich für schwervermittelbare Arbeitslose über die Zeitarbeitsfirmen die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, um. Ich-AG Mit der Ich- AG wird Arbeitslosen drei Jahre lang ein Existenzgründungszuschuss gezahlt (im 1. Jahr mtl. 600 €, im 2. Jahr mtl. 360 €, im 3. Jahr mtl. 240 €). Die Selbstständigen müssen in die gesetzlichen Sozialversicherungen einzahlen. Die Regelungen zur steuerlichen Behandlungen werden ebenso wie die Reform der Handwerksordnung Bestandteil eines Gesetzes sein, dass zu Beginn nächsten Jahres beschlossen werden soll. Einfache Tätigkeiten sollen aus der Handwerksrolle und damit vom Meisterzwang ausgenommen werden. Reparaturdienstleistungen insbesondere aus privaten Haushalten, sollen damit in legale Arbeit überführt werden. Beschäftigung in privaten Haushalten In den privaten Haushalten findet in erheblichem Maß Schwarzarbeit statt. Deshalb schaffen wir steuerliche Anreize, um diese Beschäftigung in legale Arbeit zu überführen.
Mehr Qualität bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung soll durch bundesweit tätige Zertifizierungsagenturen erreicht werden. Bildungsangebote sollen modularisiert werden. Gleichzeitig bekommen Arbeitslose, die auf eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme angewiesen sind, mehr Entscheidungskompetenz, denn sie erhalten Bildungsgutscheine, die sie bei den Trägern einlösen können. Weiterbildung bei Berufsentfremdung kann bereits nach vier Jahren Berufstätigkeit statt bisher sechs Jahren von der BA gefördert werden. Mit dem regionalen Arbeitsmarktmonitoring wird eine Informationsplattform geschaffen, die Arbeitnehmern, Arbeitgebern und allen Beteiligten des regionalen/örtlichen Arbeitsmarktes Aufschluss über gegenwärtige und künftige Entwicklungen gibt. Mobilitätshilfen werden künftig ohne die Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit gezahlt. Nach dem dritten Monat Arbeitslosigkeit wird Umzug verlangt, wenn nicht eine Ehe, eine eheähnliche Gemeinschaft, die Pflege eines Angehörigen oder die Erziehung eines Kindes oder ein anderer wichtiger Grund dem entgegenstehen (Zumutbarkeit). Jobsuche ab Kündigung. Der Arbeitgeber hat gekündigte Arbeitnehmer in angemessenem Umfang freizustellen, damit sie sich frühzeitig beruflich neu orientieren können. Der Arbeitnehmer muss sich sofort arbeitslos melden. Reduzierung von Leistungen in Folge verspäteter Meldung der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt. Sperrzeiten werden verkürzt. Umkehrung der Beweislast hinsichtlich der Unzumutbarkeit einer vom Arbeitsamt angebotenen Stelle soweit es um den Verantwortungsbereich des Arbeitslosen geht. Wettbewerbliche Vergabe von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, deren genauer Charakter vom Arbeitsmarkt nicht vorgegeben wird: Im Rahmen von Ausschreibungen wird das Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt vorgegeben. Träger und Vermittler entwickeln eigenständig Maßnahmen und werden nach Erfolg vergütet. Die Vergütung kann dabei mit der Größe der Vermittlungshemmnisse der Arbeitslosen variieren. Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahren, die einen niedriger bezahlten Job annehmen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Nettolohndifferenz von der Bundesanstalt für Arbeit (Entgeltsicherung). Der Rentenversicherungsbeitrag wird in Höhe von 90 Prozent des bei Beschäftigung entrichteten Beitrages gezahlt. Arbeitslose ab 55 Jahren können bis zum Renteneintritt ein Brückengeld in Höhe der Hälfte des Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von bis zu 60 Monaten erhalten. Künftig können ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahre ohne sachlichen Grund zeitlich unbegrenzt befristet eingestellt werden. Damit sollen psychologische Barrieren zur Einstellung älterer Arbeitnehmer überwunden werden. Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 Jahre einstellen, werden für diese Beschäftigten von der Beitragszahlung zur Bundesanstalt für Arbeit befreit. Einsparungen: Das Hartzpaket erhält eine Reihe neuer Fördermöglichkeiten. Gleichzeitig ist es notwendig, auch bei der Bundesanstalt für Arbeit und der Arbeitslosenhilfe Konsolidierungsbeiträge zu erbringen. Das Ansinnen, den Kinderzuschlag bei Arbeitslosengeld und -hilfe abzuschaffen, konnten wir abwehren. Dagegen halten wir es für richtig, privates Vermögen und das Einkommen von Partnern stärker auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld anzurechnen. Bisher galt ein Vermögensfreibetrag von 520 € pro Kopf und Lebensjahr bei einem Höchstbetrag von 33.800 €. Diesen Betrag reduzieren wir auf 200 € pro Jahr, Höchstbetrag von 13.000 €. Private Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der "Riester-Rente" werden nicht auf die Vermögensfreibeträge angerechnet. Das Einkommen der EhegattIn wird künftig in Höhe des steuerfreien Existenzminimums nicht auf den Sozialhilfeanspruch angerechnet, bisher galt ein Betrag in Höhe des steuerfreien Existenzminimums plus 25 Prozent. Das Unterhaltsgeld von ArbeitslosenhilfeempfängerInnen in Fortbildung und Umschulung wird künftig der Höhe der Arbeitslosenhilfe entsprechen. Bisher erhielten ArbeitslosenhilfeempfängerInnen bei beruflicher Weiterbildung ein Unterhaltsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. |












