Risikogesellschaft
Inhalt
Historischer Überblick über die Wirtschaftsentwicklung
Die Risikogesellschaft nach Beck
1. Von der Klassen- zur Risikogesellschaft
2. Das Individualisierungsmodell
3. Geschlechterrolle und Kleinfamilie
3.1. Geschlechterrolle - ihre Auflösung und deren Konsequenz
3.2. Lösungsmöglichkeiten des Konflikts
4. Das Dilemma der Individualisierung
5. Beschäftigung und Ausbildung
Die junge Familie nach Teichert
1. Die junge Familie heute
2. Fremdbetreuung von Kindern
3. Aspekte der Fremdbetreuung
4. Egalitäre Verteilung von Haus- und
Erwerbsarbeit berufstätiger Eltern
5. Modell einer konkreten politischen Realisierung
Literaturverzeichnis
Historischer Überblick über die Wirtschaftsentwicklung
Um 1850 setzt sich in Deutschland die industrielle Revolution durch: Schwerindustrie und Eisenbahnen vermehren sich sprunghaft, industrielle Ballungsräume entstehen. Mit der Industrialisierung verändert sich auch die soziale Struktur. Neben dem wohlhabenden Industriebürgertum entsteht ein ständig wachsendes Industrieproletariat, das sich vor allem aus den in die Städte strömenden Landarbeitern und aus den ehemaligen Handwerkern zusammensetzt. Für die Arbeiter bedeutet dies nun die Trennung von Wohn- und Arbeitsstätte. Mit sinkenden Reallöhnen verschlechtert sich die Situation für das Proletariat trotz günstiger Wirtschaftskonjunktur. Der Verdienst liegt meistens unter dem Existenzminimum, da weder soziale Absicherungen, noch gesicherte Arbeitsverhältnisse gegeben waren.
Erst zwischen 1883 und 1889 erläßt BISMARCK die Sozialgesetzgebung. Versicherungen gegen Krankheit, Unfall, Alter und Invalidität sorgen nun für den Arbeiter im Falle von Arbeitsunfähigkeit.
Mit der Reichsgründung von 1871 wird ein einheitlicher Wirtschafts- und Zollraum geschaffen, der in Verbindung mit den bestehenden technischen Möglichkeiten industrieller Produktion zu einen erneuten wirtschaftlichen Aufschwung führt. 1872 und 1900 wird im Zuge der Rechtsvereinheitlichung das StGB und das BGB eingeführt.
Nach den Erschütterungen des 1. Weltkrieg kann sich Deutschland in den ersten Jahren der Weimarer Zeit wieder etwas stabilisieren. Die Wirtschaft wird mit Hilfe von ausländischen Anleihen angekurbelt. Der Sozialstaat wird weiter ausgebaut. 1927 wird das Gesetz über "Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung" beschlossen. Die 1929 einsetzende Weltwirtschaftskrise zerstört die Grundlagen für eine weitere Stabilisierung. Es folgt Massenarbeitslosigkeit, die nach 1933 durch das Arbeitsbeschaffungsprogramm der Nationalsozialisten wieder abgebaut wird.
Nach dem 2. Weltkrieg gelingt der Republik der wirtschaftliche Aufschwung. An Stelle der hohen Arbeitslosenzahlen der Nachkriegszeit ist bald Vollbeschäftigung getreten.
Bereits 1948, kurz nach der Währungsreform, steigt die Industrieproduktion rapide an. Die BRD wird innerhalb weniger Jahre zum 4.größten Industrieland der Erde.
Der wirtschaftliche Aufschwung prägt die Gesellschaft. Der Gegensatz zwischen Stadt und Land hat sich abgeschwächt. Die Erwerbstätigkeit verlagert sich mehr und mehr hin zur Industrie. Die Beschäftigungszahlen steigen jedoch am stärksten im Dienstleisungssektor und in der öffentlichen Verwaltung.
Die Risikogesellschaft nach BECK
Von der Klassen- zur Risikogesellschaft
Mit Beginn der industriellen Revolution setzt die Entwicklung von der traditionellen Klassengesellschaft zur heute bestehenden Industriegesellschaft ein, die BECK als "Risikogesellschaft" bezeichnet.
Risikogesellschaft bedeutet, daß das Schicksal des Einzelnen nicht mehr bestimmt wird von der Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht qua Geburt, sondern von einer individuellen Gestaltungsmöglichkeit des Lebens aufgrund von Niveauverschiebungen bei Arbeit und Bildung, aufgrund von Enttraditionalisierung und durch das Wegschmelzen von Klassenidentitäten.
Dies bedeutet, daß alle entstehenden Risiken und Chancen nicht mehr von einer ganzen Klasse getragen werden, sondern von jedem einzelnen Teilnehmer der Gesellschaft gleichermaßen. Der Weg von der Klassen- zur Risikogesellschaft ist durch Individualisierungsschübe gekennzeichnet. D.h. Lebenslagen und Lebenswege werden individueller aufgrund von:
- geographischer und sozialer Mobilität = Loslösung von
Herkunftsfamilien, Flexibilisierung in der Arbeitsplatzwahl
- sozialstaatliche Sicherungs- und Steuerungssysteme = Reduzierung
der Risiken der Lohnarbeiterexistenz und somit keine
Möglichkeiten zur Bildung von Klassensolidaritäten
- individuellerer Aufstiegsorientierungen auf dem Arbeitsmarkt
- Ausweitungen der Konkurrenzbeziehungen = zum einen auf dem
Arbeitsmarkt, aber auch innerhalb der Familie zwischen den
Geschlechtern
- architektonischer Veränderungen = Großstadtsiedlungen ergeben
meist nur lockere Bekanntschaftsbeziehungen, es entsteht das
Risiko der Vereinzelung und Abschottung
- Arbeitsmarktdynamik = mehr Lohnabhängige (Risikogleichheit),
Arbeitszeitveränderungen (neue Formen der Freizeit)
- Bildungsgleichheit = Bildungsmöglichkeiten nicht mehr Schicht-
oder Geschlechtsabhängig.
So haben die Individualisierungsschübe zum einen zur Folge, daß der Einzelne aus traditionellen Bindungs- und Versorgungsbezügen herausgelöst und auf sein persönliches Schicksal verwiesen ist und zum anderen die Abhängigkeit zur Sicherung der privaten Existenz von Verhältnissen und Regulierungen, die sich seinem Zugriff entziehen.
Das Individualisierungsmodell
| |
Lebenslage objektiv |
Lebenslage subjektiv |
| Freisetzung |
Enttraditionalisierung Frauenbewegung Bildung, Arbeitsmarkt |
Selbstfindung Emanzipation Selbstverwirklichung |
Stabilitäts- verlust |
Bruch der tradierten Rollenstrukturen Neuorientierung |
Veränderung von Biographiemustern Unsicherheiten in der Rollenfindung |
| Reintegration |
Risiken und Chancen- gleichheit Institutionalisierung |
Sozialisation Festsetzung der neuen Rolle |
Geschlechterrolle und Kleinfamilie
Geschlechterrolle - ihre Auflösung und deren Konsequenz
Die rechtliche Gleichstellung der Frau ist im Grundgesetz verankert und mit dem Ehe- und Familienrecht von 1977 ausgebaut und manifestiert worden. Auch die revolutionäre Angleichung der Bildungschancen trug zur Gleichstellung bei.
Die Loslösung aus den Geschlechtszuweisungen der Frau hat folgende Ursachen:
1) Verlängerung der Lebenserwartung: Dasein für Kinder nur noch
vorübergehend, d.h. mehr Zeit für Selbstverwirklichung
2) Umstrukturierung der Hausarbeit: gegeben z.B. durch technische
Erleichterung der Hausarbeit und Wegfallen der Großfamilie
3) Empfängnisverhütung und Abtreibung: hat zur Folge, daß
Mutterschaft kein Naturschicksal mehr ist, sondern einer Planung
unterliegt; Sexualität kann unabhängig vom Zeugungszwang
entdeckt werden.
4) Instabilität in der Ehen und Familienversorgung: aufgrund der
wachsenden Scheidungsrate bietet die Ehe keine Garantie mehr für
die Versorgung der Frau, was zur Folge hat, daß die Frauen auf
den Arbeitsmarkt drängen.
5) Angleichung der Bildungschancen: haben starke berufliche
Motivation zur Folge.
Die Situation der Frau ist also einerseits geprägt durch die Freisetzung aufgrund der o.g. Punkten andererseits aber auch durch Rückbindungen an traditionelle Zuweisungen:
1) fehlende soziale Sicherheiten
2) Massenarbeitslosigkeit
3) Verdrängung vom Arbeitsmarkt aufgrund von Rationalisierungsprozessen
4) Mutterschaft zwingt Frauen meist aus dem Beruf zurück an den
Herd und somit in eine ökonomische Abhängigkeit vom Mann
Tradierte Rollen fallen vorrangig den Frauen zu, da die Rollenidentität der Männer nicht mit der ökonomischen Existenzsicherung kollidiert. Vaterschaft und Beruf, wirtschaftliche Selbständigkeit und Familienexistenz stehen in keinem Widerspruch zueinander. Es findet kein Erkämpfen der Selbständigkeit gegen die Gesellschaft oder die Familie statt. Trotzdem hat die Erwerbsbeteiligung der Frau zur Folge, daß Männer zu Alltagsarbeiten gezwungen werden. Hinter der Parole "Gemeinsamkeiten" steckt jedoch Ungleichheit. Die Benachteiligung der Frauen im Berufsleben, im Angesicht der Bildungsgleichheit, erklären die Männer mit der Mutterrolle. Die Mehrzahl der Männer (80%) befürwortet: Frauen in der Hausarbeit, Männer im Beruf. Wenige Männer sind bereit, die Hausmännerrolle zu übernehmen. Die neue Selbständigkeit erweist sich für sei als Problem, da sie sich plötzlich in Konkurrenz zu ihr sehen. Sie leiden unter dem Hausfrauensyndrom: Unsichtbarkeit der Arbeit, fehlende Anerkennung, fehlendes Selbstbewußtsein.
Die Gleichstellung bedeutet für die Frauen: mehr Bildung, bessere Berufschancen, weniger Hausarbeit; für die Männer: mehr Konkurrenz, Verzicht auf Karriere, mehr Hausarbeit.
Die Enttraditionalisierung der Familie durch die Identitätssuche vor allem der Frau, bringt die Geschlechtergegensätze nur um so deutlicher hervor. Erwerbsarbeit setzt Hausarbeit voraus. Ungleichheiten werden bewußter im Abwägen der Konsequenzen bei der Frage, wer auf den Arbeitsmarkt strebt und wer die unbezahlte Hausarbeit leistet.
Mit der fortschreitenden Modernisierung vermehren sich die Handlungs- und Entscheidungsfelder innerhalb der Familie. Man unterliegt Wahlmöglichkeiten und Wahlzwängen, zum Beispiel Zeitpunkt und Anzahl der Kinder als Wahlmöglichkeit. Ein Wahlzwang ist die berufliche Mobilität, die vom Arbeitsmarkt gefordert wird. Oft muß ein Ehepartner auf ökonomische Selbständigkeit verzichten, um dem Partner die geforderte Mobilität zu ermöglichen. Hier liegt auch der Widerspruch zwischen Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Im Prinzip fordert der Arbeitsmarkt eine kinder- und ehelose Gesellschaft, um größtmögliche Mobilität zu erlangen.
Als letztes sei erwähnt, daß sich mit dem innerfamiliären Individualisierungsprozess auch die soziale Beziehungs- und Bindungsqualität zum Kind verändert: Einerseits ist es eine Beschränkung im Hinblick auf den Individualisierungsprozess und andererseits die letzte verbliebene unaufkündbare Primärbeziehung. Denn die Statistik spricht eine deutliche Sprache, was die Situation der Ehe anbelangt; immer mehr Menschen leben allein, es gibt steigende Scheidungsziffern und auch eine steigende Zahl von Ehen ohne Trauschein.
Lösungsmöglichkeiten des Konflikts
Es ist mit der Industrialisierung eine große Variationsbreite von familialen und außerfamilialen Formen des Zusammenlebens entstanden. Diese können alle als Phasen im Gesamtlebenslauf auftreten:
Das Single-Dasein, das Zusammenleben in der Partnerschaft, in Wohngemeinschaften und variierende Elternschaften.
Aufgrund dessen gibt es gezielte politische und institutionelle Maßnahmen zur Unterstützung der Familie. Dies bedeutet vor allem die Forderung an die Frau: Zurück an den Herd, da gerade sie es ist, die sich aus den tradierten Rollenzuweisungen lösen möchte. Zu Hilfe kommt diesen Hoffnungen die hohe Massenarbeitslosigkeit und die schrumpfende Kapazität des Arbeitsmarktes. 1984 waren zum Beispiel 51,4% der Frauen zwischen 15 und 65 Jahren erwerbstätig, im Gegensatz dazu 81,4% der Männer. Dies bedeutet, daß ein großer Teil der Frauen immer noch auf die Versorgung über die Ehe angewiesen ist. Mängel im sozialen Netz werden deutlich, wenn man sich die finanzielle Lage der Ehepartner nach einer Scheidung ansieht. BECK kritisiert in diesem Zusammenhang auch das bestehende Recht der Frau auf die Kinder, zum einen im Fall einer Scheidung und zum anderen im Falle einer Abtreibung. Er spricht von einer Benachteiligung des Mannes.
Die Gegenforderung bleibt die Gleichstellung der Frau. Die aufkommende Frauenbewegung fordert ökonomische Sicherheit, Einfluß und Mitbestimmung und daß weibliche Orientierungen, Werte und Umgangsformen in das gesellschaftliche Leben hineingetragen werden. Doch wer all dies möchte, muß sich der Konsequenz der Mobilität bewußt werden. Wer Mobilität möchte, ohne Rücksicht auf den privaten Bereich, muß die Auflösung der Familie in Kauf nehmen.
Eine 100%ige Gleichstellung von Mann und Frau ist nur dann möglich, wenn das gesamte institutionelle Gefüge der Industriegesellschaft auf die Lebensvoraussetzungen von Partnerschaft hin verändert wird.
- 1) Mobilität: im Falle einer Mobilitätsforderung seitens des
Arbeitgebers müßte er auch dem anderen Partner die Möglichkeit
einer Beschäftigung geben oder aber Mobilitätszwänge abbauen
- 2) Rechtliche Anerkennung von Immobilität: Bei Bemessung der
Zumutbarkeit von Arbeitsplatzwechseln, müßte die Gefährdung der
Familie mit einbezogen werden
- 3) Lockerung des Zusammenhangs zwischen Existenzsicherung und
Arbeitsmarktbeteiligung: z.B. durch Aufstockung der Sozialhilfe
in Höhe der Mindesteinkommen oder dadurch, Gesundheits- und
Alterssicherung vom Erwerb unabhängig zu machen
- 4) Architektur und Städteplanung: Großraumwohnungen müssen
geschaffen werden, um Ehe-Wohngemeinschaften zu ermöglichen.
- 5) Kindererziehung: Unterstützung von nachbarschaftlichen Hilfen,
oder ein Schulsystem, das Eltern nicht zur Nachhilfe zwingt.
Das Dilemma der Individualisierung
Im Individualisierungsprozess sind Widersprüche vorhanden. Der Einzelne wird zwar aus traditionellen Bindungen und Versorgungsbezügen herausgelöst, tauscht dafür aber die Zwänge des Arbeitsmarktes und die der Konsumexistenz ein. Anstelle von tradierten Sozialformen treten Institutionen, die von Moden, Verhältnissen, Konjunkturen und Märkten abhängig machen. Es entstehen Konflikt- und Risikoproblemlagen, die sich dem Zugriff des Einzelnen entziehen. Es ergibt sich ein institutionelles Lebenslaufmuster, das sich zusammensetzt aus dem Ein- und Austritt aus dem Bildungssystem und dem Ein- und Austritt aus der Erwerbsarbeit. Individualisierung geht einher mit der Standardisierung der Existenzform. Es sind Betreuungs- , Verwaltungs- und politische Institutionen entstanden, die die Gesellschaft der Industrieepoche in ihrer Lebensführung prägen. Mit der Abhängigkeit von Institutionen wächst die Krisenanfälligkeit der entstehenden Individuallagen. Der Arbeitsmarkt mit seinen Arbeitstauglichkeits- und Bildungsansprüchen zeigt diese Krisenanfälligkeit besonders deutlich.
Es entsteht ein Ich-zentriertes Weltbild. Der Einzelne erliegt dem Zwang seinen Lebenslauf selber zu gestalten, in Bezug auf Ausbildung, Arbeitsplatz, Wohnort, Ehepartner und Kinderzahl.
Er muß aber ebenso die Konsequenzen tragen, wenn er Entscheidungen unüberlegt trifft. Risiken nehmen zu, die als persönliches Versagen gewertet werden.
Medien, die jedermann zugänglich sind lösen traditionell geprägte Gesprächs-, Erfahrungs- und Lebenszusammenhänge. BECK gebraucht hier den Begriff der "Doppelörtlichkeit". Es ist uns möglich mit Hilfe der Medien in andere Teile dieser Welt "zu gucken". Fernsehen bedeutet außerdem neue politische Kontroll- und Einflußchancen der Medienanstalten. Fernsehen dringt bereits soweit in die Privatsphäre ein, daß der Wochen- und Tagesrhythmus anhand des Fernsehprogramms gestaltet wird. Die Privatsphäre ist somit keine umweltunabhängige Sphäre, sie ist geprägt von den Verhältnissen und Entscheidungen, die in den Fernsehanstalten, im Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt, in den Betrieben und im Verkehrswesen getroffen werden.
Beschäftigung und Ausbildung
Arbeit war damals die Aufgabe der niederen Stände. Heute ist sie für jeden die Basis der Existenzsicherung und darüber hinaus dient sie sogar der Identifizierung und Sozialerfahrung. Die heutige Industriegesellschaft ist zugleich auch eine Erwerbsabeitsgesellschaft. Das in dem vergangenen Jahrhundert aus schweren sozialen und politischen Konflikten und Krisen heraus entstandene Beschäftigungssystem beruht auf Standardisierungen in allen wesentlichen Dimensionen: Arbeitsrecht, Arbeitsort und Arbeitszeit. Flexibilisierungsmaßnahmen dieser drei Dimensionen machen, so BECK, die Grenzen zwischen Arbeit und Nichtarbeit fließend. Dies hat Unterbeschäftigung und das Abnehmen großräumiger Arbeitsgebäude zur Folge. Teilzeitarbeitsprogramme dienen vorrangig dem Abbau von Arbeitslosigkeit. Aus ihr folgen auch eine Umverteilung des Einkommens, der sozialen Sicherung, der Karrierechancen und der Stellung im Betrieb. Also neue Ungleichheiten und das Risiko der Unterbeschäftigung. Die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich stellt sich.
Bildungssystem und Arbeitslosigkeit sind zwei zusammengehörende Problemzonen. Arbeitslosigkeit findet sich auch in den ehemals als sicher geltenden Berufszweigen wie Jura und Medizin. Dies hat Veränderungen im Bildungssystem zur Folge. Ausbildungen dauern länger aufgrund von Zusatzqualifikationen, womit das Risiko der Arbeitslosigkeit vermieden werden soll. Schulen werden zu Institutionen, die ihren Ansprüchen nicht mehr gerecht werden. Es besteht die Gefahr einer realitätsfremden Bildung. Das Vertrauen in Bildungsstätten läßt nach. Doch andererseits ist man ohne Ausbildung zukunftslos. So werden Wiedereingliederungsprogramme für sozial Schwache notwendig, die am Arbeitsplatzmangel oft scheitern und somit auch die Tätigkeit des Sozialarbeiters, Psychologen und des Pädagogen in Frage stellen.
Die Beschäftigungschancen für Hauptschulabgänger haben sich im Laufe der Bildungsexpansion drastisch verschlechtert. Auch für Hoch- und Fachhochschulabsolventen hat sich die Beschäftigungssituation verschlechtert. Sie sind oft fehlqualifiziert und gezwungen in Zusatz- und Weiterbildungen auszuweichen.
Die junge Familie nach TEICHERT
Die junge Familie heute
Die Struktur der Familie hat sich im Lauf der Jahrhunderte gewandelt. Noch im 18.Jh ähnelte das Bild der Familie einer Wirtschaftsgemeinschaft, mehrere Generationen lebten unter einem Dach, auch nichtverwandte Hausangehörige zählten dazu. Doch die zunehmende Trennung von Arbeitsstätte und Wohnort führte dazu, daß die Zahl der Großfamilien abnahm und sich die Ein-Kind- und Zwei-Kind-Familien als häufigste Familienformen etablierten. Die Verringerung der Personenzahl bewirkte, daß wir heute noch andere Formen des Zusammenlebens kennen, die wir auch als Familie bezeichnen: Nichteheliche Lebensgemeinschaften, Wohngemeinschaften und Ein-Eltern-Familien.
Diese neuere Entwicklung verlangte nach einer neuen Definition des Begriffs Familie, da die älteren Definitionen die jüngsten Entwicklungen der Familie nicht berücksichtigen.
Bsp. Definition nach CLAESSENS und MENNE (1970):
Unter einer Familie versteht man, "jene Gruppe in der wenigstens zwei gegengeschlechtliche psychsozial erwachsene Menschen eine weitere Generation produzieren und mindestens so erziehen, daß diese nächste Generation dazu motiviert wird, ihrerseits die folgende Generation zu produzieren und zu motivieren.".
Die obengenannte und nachfolgende Definitionen vernachlässigen aber nach Meinung der Autoren die Sozialisationsfunktion der Familie, womit sie den Aspekt der sozialen Erziehung bezeichnen, die Einbindung des Kindes in die Gesellschaft. Eine Funktion, die auch die Familie erfüllt.
Aus diesem Grund haben die Autoren eine eigene Definition entwikkelt, die diese Lücke füllen soll, wobei sie Wert darauf legen, daß Familie hier nicht als etwas Statisches, sondern vielmehr als etwas Dynamisches verstanden werden soll; das bedeutet, die Familie ist dauernd Veränderungen unterworfen, denen sie sich stellen muß.
Definition der Autoren (1990):
"Familie ist eine Sozialform, die ökonomische, Reproduktions- und Sozialisationsaufgaben erfüllt, die ihr in der geschichtlichen Entwicklung übertragen wurden. Als Folge der sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse unterliegt die Sozialform Familie weitreichenden Zwängen und Abhängigkeiten von außen, denen sie bis in ihre Privatsphäre hinein unterliegt. Darüber hinaus wirkt die Familie auch auf die Gesellschaft zurück; es besteht also ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Familie und Gesellschaft."
Dieses Abhängigkeitsverhältnis erklären die Autoren damit, daß die Familie "für die kostenlose Regeneration der im Schul- und Arbeitsalltag erfahrenen psychischen und physischen Belastungen der Familienmitglieder sorgt.".
Parallel zur Veränderung der Familiensituation zeigt sich die Wandlung der Frauenrolle. Das tradierte Bild der Frau, die hauptsächlich die Kinder betreut und sich ausschließlich Haushaltsaufgaben widmet, kann nicht mehr aufrechterhalten werden. Vielmehr verdeutlicht diese neuere Entwicklung einige Ursachen, die zu den heutigen Familienformen führten.
Die Zahl der verheirateten Frauen mit Kindern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen ist in den letzten Jahren gestiegen, immer mehr äußern sie den Wunsch nach Selbständigkeit und Bildung. Diese Forderung bedingt, daß die Rollen in den Familien neu verteilt werden müssen.
Eine weitere Ursache für die veränderte Familienstruktur liegt in der Wandlung der pädagogischen Maßstäbe. Die gesellschaftliche Definition des Kindes hat sich geändert. Noch bis zum Anfang des 20.Jh bedeutete Erziehung für das körperliche und geistige Gedeihen des Kindes zu sorgen und es gleichzeitig in die Gesellschaft einzupassen.
In der neuen Pädagogik wird das Kind als Persönlichkeit betrachtet; es geht um "bestmögliche Fördeung der Fähigkeiten" und "bewußte Respektierung [der] Wünsche"(ELISABETH BECK-GERNSHEIM) des Kindes. Diese neue Pädagogik erzeugte Verwirrung bei den Eltern, da durch die Medien und die Gesellschaft ständig neue Leitbilder für die richtige Erziehung vermittelt wurden. Auch die Wohnsituation fordert neue Beschäftigungsmöglichkeiten, gibt also eine neue Erziehungssituation vor; durch kleinere Kinderzimmer, Hellhörigkeit der Wohnungen und weniger Spielplätze und Grünflächen, wird der Aktionsradius von Kindern stark eingeschränkt.
Fremdbetreuung von Kindern
In der Großfamilie des 18.Jh wurden die Betreuungsaufgaben von der Mutter, bzw. von anderen Hausangehörigen übernommen. Da Produktionsstätte und Wohnung an einem Ort lagen, war Fremdbetreuung nicht nötig. Durch die Entwicklung zur Kleinfamilie, die Generationen einer Familie lebten nicht mehr in einem Haushalt, ist die Betreung von Kindern direkt am Wohnort kaum noch gegeben. Sie müssen häufig in fremde Obhut, sprich Tagesmutter oder eine Institution, gegeben werden. Auch wenn sie von Großeltern verwahrt werden, besteht oft die Notwendigkeit des Bringens und Holens der Kinder, da die Großeltern eben nicht im gleichen Haushalt wohnen.
Die Splittung der Großfamilie in Kleinfamilien ist also eine Ursache, die institutionalisierte Fremdbetreuung zur Notwendigkeit machte.
Durch die steigende Scheidungsrate (seit 1960 hat sie sich verdoppelt) und durch den Wunsch Kinder ohne Partner aufzuziehen, ist eine zunehmende Zahl von Ein-Eltern-Familien zu verzeichnen. Für die Allein-Erziehenden besteht fast immer der Zwang zur Erwerbstätigkeit, da die Unterhaltskosten kaum aus Sozialhilfe und Kindergeld zu bestreiten sind. Diese Elternteile sind meist schon sofort nach Beendigung der Erziehungszeit gezwungen, ihre Kinder in andere Obhut zu geben.
Neben den Ein-Eltern-Familien existieren noch die Wohngemeinschaften; in dieser Familienform ist die Betreuung von Kindern durch die anderen Mitglieder des Haushaltes zwar gegeben, es gibt jedoch nur einen geringen Prozentsatz von Wohngemeinschaften, in denen auch Kinder leben.
Ein weiterer Grund für die Betreuung von Kindern durch Dritte, ist die zunehmende Erwerbstätigkeit von verheirateten Frauen mit Kindern. Das tradierte Bild der Frauenrolle hat sich geändert, immer mehr äußern Frauen den Wunsch nach Gleichberechtigung mit dem Partner. Die Ehefrau möchte entweder zum Unterhalt der Familie beitragen, da sich "der soziale Status einer Familie [in der heutigen Gesellschaft] durch die Erwerbstätigkeit definiert"(Rotraut OBERNDORFER) oder sie besteht auf einer selbständigen Existenzsicherung, z.b. für den Fall einer Scheidung oder den Tod des Partners. Frauen nehmen heute auch mehr Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten wahr als früher; wenn sie also einer Beschäftigung außer Haus nachgehen, sind sie auf Betreuung der Kinder durch Dritte angewiesen.
Als familienfeindlich betrachten die Autoren hier die Fremdbestimmung der Arbeitszeiten. Durch flexiblere Arbeitszeiten wäre, in den ersten Lebensjahren des Kindes, eine fast ausschließliche Betreuung durch die Eltern möglich.
Aspekte der Fremdbetreuung
Die Autoren äußern sich auch zu dem positiven bzw. negativen Einfluß von Fremdbetreuung auf Kinder. Von der Gesellschaft wird vermittelt, daß eine Mutter, die einer Erwerbstätigkeit nachgeht und für diese Zeit ihr Kind weggibt, dieses vernachlässigt. Die Annahme entstand aufgrund einer Untersuchung von SPITZ(1965) und BOWLBY(1969,1973,1980), die davon ausgingen, daß ein Säugling nur zu einer Person eine enge Beziehung entwickeln kann, und daß mehrere Bezugspersonen ihn verwirren würden, wobei hierdurch ein dauerhafter Schaden beim Säugling enstehe. Da SPITZ und BOWLBY eine Symbiose zwischen Mutter und Kind annahmen, mußte diese feste Bezugsperson natürlich die Mutter sein. Diese Forderung unterstützte aber die traditionelle Sicht der Rolle der Frau und impft ihr Schuldgefühle ein, wenn sie einer Berufstätigkeit nachgeht.
Nach neueren Untersuchungen, z.b. nach SAGI(1982) und GROßMANN(1984) zeigt sich ein völlig anderes Bild. Demnach ist der Säugling durchaus fähig zu mehreren Personen eine Beziehung aufzunehmen, wobei Geschlecht und Verwandtschaft der Bezugspersonen unerheblich sind. Es kommt nur auf die Qualität der Beziehung an; das Kind hat einfach zu jeder Person eine spezifische Beziehung.
Heute sieht man vielmehr auch den negativen Aspekt, der einer zu engen Bindung zwischen Mutter und Kind folgen kann. Denn eine Mutter, die nur auf ihr Kind fixiert ist, neigt eher zur Überbehütung. (SCARR 1987)
Nach heutiger Sicht kann die Berufstätigkeit einer Mutter durchaus positiv sein (LANG 1987), wenn sie selbst Freude daran hat. Die Arbeit der Mutter wirkt sich nur dann negativ auf das Kind aus, wenn die berufliche Balastung zu hoch ist, und die Qualität der Mutter-Kind Beziehung darunter leidet. Diesen positiven Effekt der Fremdbetreung beziehen die Autoren auch auf die institutionalisierte Fremdbetreuung (Kindergarten, Kinderhort), da sie davon ausgehen, daß Babies, die von mehreren Personen betreut werden, mit der zeitweiligen Abwesenheit ihrer Eltern besser zurechtkommen.
Egalitäre Verteilung von Haus- und Erwerbsarbeit berufstätiger Eltern
Betrachtet man die Veränderung der familialen Entwicklung, wird erkennbar, daß die traditionelle geschlechtspezifische Rollenverteilung in der Familie nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Die bestmögliche Betreuung, die Kinder erfahren können, ist die Betreuung durch beide Elternteile. D.h. die bisherige beruflich bedingte Feierabend- bzw. Wochenendvaterschaft muß anders strukturiert werden. Auch um dem Wunsch der Frau nach Berufstätigkeit und Bildung zu entsprechen, müssen Väter die Möglichkeit bekommen, mehr Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Den Ehepartnern muß mehr Zeit eingeräumt werden, den Wechsel von einer Partnerschaft zur Familie nach der Geburt des ersten Kindes zu vollziehen. Gerade in dieser familienintensiven Phase ereignet sich eine völlige Neuorientierung der Ehepartner, die Aufgaben müssen anders verteilt werden. Diese Verteilung sollte nicht wie so häufig darin enden, daß die Frau, auch wenn sie vor der Geburt des Kindes berufstätig war, wieder ausschließlich in die Rolle der Hausfrau und Mutter gedrängt wird.
Zwar geht die Tendenz dahin, daß Väter gerne mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten, doch sie tun sich nach wie vor schwer mit der Verwirklichung dieses Wunsches, weil sie ungern berufliche Nachteile in Kauf nehmen möchten.
Hier werden von den Autoren politische Maßnahmen gefordert, die eine Umstrukturierung der Erwerbssituation möglich machen sollen. Müttern und Vätern müßte gleichermaßen geschützte Teilzeitarbeit ermöglicht werden, ohne die üblichen Karrierenachteile und finanziellen Verluste. Des weiteren sollte es nicht nur die Mutter sein, die sich in familiären Notlagen freinimmt, auch der Mann muß diesen Freiraum in Anspruch nehmen können. Deshalb fordern die Autoren Interventionen von gesetzlicher Seite, die beispielsweise flexiblere Arbeitszeiten ermöglichen.
Um den Eltern eine gleichberechtigte Verteilung von familiären Aufgaben zu ermöglichen, muß der Grundstein hierfür schon in der Schul- und Berufsausbildung gelegt werden. Beiden Geschlechtern müssen bereits in der Ausbildung Fähigkeiten aus dem beruflichen und familialen Bereich vermittelt werden und es sollte ein verstärktes Angebot an geschlechtsunspezifischen Arbeitsplätzen geben. Auch das Betreuungsangebot , besonders für Kinder unter drei Jahren und Schulkinder muß größer werden, wobei auch hier flexiblere Öffnungszeiten von Nöten wären.
Das Modell der geschützten Teilzeitarbeit würde bedeuten, daß beide Eltern mehr Zeit für die Familie haben. Indizien aus Befragungen von Familien, in denen beide Elternteile teilzeitbeschäftigt sind, zeigen auf, daß das Erziehungsklima hier überwiegend als entspannter bezeichnet wird. Es gab zwar häufiger Auseinandersetzungen über Erziehungsfragen, aber die Befragten gaben an, sich meistens darüber einigen zu können. Es eröffnet sich auch die Möglichkeit, daß Männer die Situation kennenlernen, in der sich normalerweise die Frau befindet. Sie erfahren, "was es heißt, aufgrund familialer Erfordernisse auf berufliches Fortkommen weitgehend verzichten zu müssen."(WOLFGANG PRENZEL); sie können die Lebensperspektive der Partnerin besser verstehen. Vater und Mutter haben hierbei Anteil an Hausarbeit und Kinderbetreuung und können sich durch ihre Berufstätigkeit selbst verwirklichen.
Die Autorinnen Doris HESS-DIEBECKER und Marlene STEIN-HILBERS geben an, daß auch sie das Modell der geteilten Elternschaft seit vielen Jahren praktizieren und sehen darin eindeutige Vorteile für ihre berufliche und private Entwicklung. Sie erklären, daß sie neben der Möglichkeit qualifizierter Berufsarbeit auch eine freiere Zeiteinteilung haben, da sie von der alleinigen Verantwortung für ihre Kinder entlastet sind. Andererseits erkennen sie auch die Nachteile des Modells; sie stellen fest, daß sie als Frauen Verlustängste gegenüber den Kindern empfanden, da sich die Position des Vaters als Erzieher natürlich verstärkt hat und dessen Rechtsansprüche im Trennungsfall größer werden.
Modell einer konkreten politischen Realisierung
TEICHERT stellt im Hinblick auf eine geschützte Teizeitarbeit für Eltern dar, wie er sich die politische Realisierung eines solchen Modells vorstellt. Zunächst fordert er, daß auch den Väter ein bezahlter, sogenannter Geburtsurlaub von acht Wochen nach der Geburt des Kindes zustehen solle. Denn dem zuvor kinderlosen Ehepaar stehe eine Phase der Neuorientierung bevor, beide Elternteile müssen den Familienalltag neu organisieren. Desweiteren sei ein "Recht auf geschützte Teilzeitarbeit"(GEISSLER/PFAU 1988) für Eltern einschließlich des dritten Lebensjahres des Kindes nötig. Weiter müsse das Angebot an Betreuungseinrichtungen erhöht werden. Dieser zwar notwendige Ausbau dürfe aber nicht dahin führen, daß Müttern und Vätern die Betreuung abgenommen wird, sondern sie soll ihnen dadurch nur erleichtert werden.
TEICHERT schlägt in diesem Zusammenhang auch eine weitreichendere Unterstützung von Elterninitiativen vor, da es vielen Familien nicht möglich ist, solche Initiativen zu realisieren, weil es an Räumlichkeiten oder der finanziellen Grundlage fehlt. Unter Elterninitativen versteht man den Zusammenschluß von Vätern und Müttern, die die Betreuung ihrer Kinder untereinander organisieren und in manchen Fällen soger einen Pädagogen beschäftigen und diesen aus eigener Tasche bezahlen.
Konkret soll das Teilzeitmodell so gestaltet werden, daß Mütter und Väter im ersten Lebensjahr des Kindes jeweils acht bezahlte Stunden pro Woche arbeiten, diese Stunden erhöhen sich im zweiten Jahr auf vierzehn und in dritten Jahr auf zwanzig Stunden pro Woche. Hieraus muß auch ein rechtlicher Kündigungsschutz für diese Eltern resultieren. Insgesamt sollen pro Elternteil dreißig Stunden Arbeit pro Woche finanziell abgedeckt sein.
| Alter des Kindes |
Erwerbsarbeit |
subventionierte Familienarbeit |
Gesamt |
| 1 Jahr |
8 Stunden |
22 Stunden |
30 Stunden |
| 2 Jahre |
14 Stunden |
16 Stunden |
30 Stunden |
| 3 Jahre |
20 Stunden |
10 Stunden |
30 Stunden |
Die Finanzierung der restlichen Stunden soll nach TEICHERT über eine Elternversicherung abgedeckt werden, ein ähnliches Modell besteht in Schweden schon seit 1974.
In der BRD soll dieses sogenannte Elterngeld bei 73% des Bruttoeinkommens liegen, wobei TEICHERT betont, daß es sowohl von verheirateten Paaren, Allein-Erziehenden und unverheirateten Paaren in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Betreuung von Kindern ist eine "Zwangsmitgliedschaft aller Beschäftigten in der Elternversicherung." (GEISSLER/PFAU 1988) zu rechtfertigen.
Literaturverzeichnis
1) Beck, Ulrich: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere
Moderne. Suhrkamp Verlag. Frankfurt am Main 1986
2) Teichert, Volker (Hrsg.): Junge Familien in der Bundesrepublik.
Leske Verlag und Budrich GmbH. Opladen 1990
3) Fragen an die deutsche Geschichte.
Buch zur historischen Ausstellung im Reichstagsgebäude,
unter Mitwirkung eines Arbeitsstabes des deutschen
Bundestages und des Bundesarchivs Koblenz
Verfasser: © Carmen Wingenbach, 1998
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